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   BPatG, 29.08.2012 - 26 W (pat) 94/08   

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https://dejure.org/2012,38136
BPatG, 29.08.2012 - 26 W (pat) 94/08 (https://dejure.org/2012,38136)
BPatG, Entscheidung vom 29.08.2012 - 26 W (pat) 94/08 (https://dejure.org/2012,38136)
BPatG, Entscheidung vom 29. August 2012 - 26 W (pat) 94/08 (https://dejure.org/2012,38136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 4 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Red Dragon/RED" - Kostenentscheidung - zum Kostengrundsatz und zum Abweichen vom Kostengrundsatz - kein Verstoß gegen die prozessualen Sorgfaltspflichten - keine Kostenauferlegung - kein Rechtsmittel gegen Kostenentscheidung im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Kostenauferlegung zu Lasten des Widersprechenden im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren nach Rücknahme des Widerspruchs

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Red Dragon/RED" - Kostenentscheidung - zum Kostengrundsatz und zum Abweichen vom Kostengrundsatz - kein Verstoß gegen die prozessualen Sorgfaltspflichten - keine Kostenauferlegung - kein Rechtsmittel gegen Kostenentscheidung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1996 - X ZB 14/94

    "Schutzverkleidung"; Kostenpflicht des Veranlassers in einem Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BPatG, 29.08.2012 - 26 W (pat) 94/08
    Solche von der Norm abweichenden Umstände sind insbesondere dann gegeben, wenn ein Verhalten eines Verfahrensbeteiligten vorliegt, das mit der prozessualen Sorgfalt nicht zu vereinbaren ist (BGH GRUR 1996, 399, 401 - Schutzverkleidung; BPatGE 23, 224, 227).
  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BPatG, 29.08.2012 - 26 W (pat) 94/08
    Für ein Abweichen von diesem Grundsatz unter Billigkeitsgesichtspunkten (§ 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG) bedarf es, auch nach einer Rücknahme des Widerspruchs (§ 71 Abs. 4 MarkenG), stets besonderer Umstände (st. Rspr, vgl. z. B. BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).
  • BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04
    Auszug aus BPatG, 29.08.2012 - 26 W (pat) 94/08
    Dazu können unter Umständen auch Fälle gehören, in denen sich mehrgliedrige Marken bzw. Kombinationsmarken gegenüberstehen, die nur in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil übereinstimmen (BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 156/04 - Finanz-Partner/Finanz-Partner DE).
  • BPatG, 10.03.2020 - 25 W (pat) 519/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Entscheidung über Kostenantrag - Rücknahme der

    Zutreffend weist die Widersprechende darauf hin, dass sie die mündliche Verhandlung hätte wahrnehmen und erst dort die Beschwerde hätte zurücknehmen können, ohne dass ein solches Verhalten für sich genommen eine Kostentragungspflicht ausgelöst hätte (so z.B. auch BPatG, 26 W (pat) 94/08, Beschluss vom 29. August 2012; die Entscheidung ist über die Homepage des BPatG öffentlich zugänglich).
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